top of page

Wann lohnt sich ein Baugutachter?


Wenn es bei einem Bauvorhaben Probleme gibt, oder Sie wollen von Anfang an eine höhere Sicherheit, dann ist es sinnvoll einen Bausachverständigen oder Baugutacher zu beauftragen. Der Sachverständige als neutrale Partei kann auch zwischen Bauherr, Planer und Handwerkern vermitteln – doch was genau macht einen Sachverständigen aus? Was ist dessen Aufgabe? Und wann macht es Sinn, ihn einzuschalten?


Ein Baugutachter oder Bausachverständiger, ist ein Experte im Bereich des Bauens, der in Streitfällen vermittelt und Gutachten erstellt. Den Gutachter macht dabei sein außerordentliches Fachwissen, sowie die Fähigkeit dieses in Schrift und Wort zu formulieren aus. Das außerordentliche Fachwissen und die Verschriftlichung der Erkenntnisse gehört zur Hauptaufgabe eines Baugutachters. Im Gutachten wird die Situation für den Laien verständlich wiedergegeben, sodass das Gutachten für sich selbst steht und keinerlei Erklärung bedarf.



„Ein Sachverständiger ersetzt fehlende Spezialkenntnisse“



In Deutschland unterscheidet man, unter Anderem, zwischen staatlich anerkannten Sachverständigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen und freien Sachverständigen. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, allerdings gibt es Verbände und Nachweise, die die Kompetenz eines Sachverständigen bestätigen. Wichtig ist, dass der Sachverständige auch eine umfangreiche Ausbildung als Sachverständiger nachweisen kann und diese anspruchsvolle Tätigkeit nicht nur nebenberuflich durchführt.




Wann brauche ich als Bauherr einen Sachverständigen?


Bausachverständige werden meist hinzugezogen wenn Probleme, Uneinigkeiten und Mängel im Bauprozess auftreten. Oft ist dann eindeutig nachzuweisen, ob ein Mangel vorliegt und was die Ursache dafür ist – hier kommt der Bausachverständige als neutrale Partei zum Einsatz.

Der Sachverständige bringt das entsprechende Bauwissen mit, um Sie fachlich zu unterstützen und vermittelt zwischen den Parteien. Zwar wird er von einer der Parteien beauftragt, sein Ziel ist es jedoch die Sachlage fachlich zu analysieren und in einem Gutachten festzuhalten, sodass auch geklärt werden kann, wer einen Mangel zu beheben und für die Kosten aufzukommen hat. Als neutrale Partei kann der Bausachverständige natürlich nicht nur vom Bauherren beauftragt werden, sondern auch vom Handwerker oder Architekten. Dies beeinflusst seine Neutralität nicht, denn er betrachtet stets alle Aspekte der Situation wobei die Qualität der Immobilie immer im Vordergrund steht.

Bausachverständige können allerdings auch präventiv zur neutralen und objektiven Qualitätssicherung beauftragt werden, diese findet im Rahmen einer Baubegleitung (baubegleitenden Qualitätssicherung) oder als Abnahmebegleitung statt.




Wann beauftrage ich den Bausachverständigen?


Die Aufgaben des Bausachverständigen oder Baugutachters sind dabei so vielschichtig, wie mögliche Zeitpunkte zu denen er beauftragt werden kann. Treten Probleme auf der Baustelle oder am fertigen Objekt auf, sollten Sie jedoch zunächst das Gespräch mit Ihrem Architekten oder Bauleiter suchen, bevor Sie einen Bausachverständigen beauftragen. Planer und Gutachter stehen allerdings niemals in Konkurrenz zueinander – letztlich haben alle einen reibungslosen Ablauf und eine qualitative Immobilie als Ziel.



„Generell gilt, umso früher der Sachverständiger beauftragt wird umso größer der Handlungsspielraum und die Möglichkeiten das Projekt zu beeinflussen.“


Schon während der Planungsphase nimmt sich der Sachverständige genauestens der Baubeschreibung an, deren Wichtigkeit nicht unterschätzt werden darf. Die Baubeschreibung dient als zentrales Dokument, dass ihr Bauprojekt beschreibt. Diese Beschreibung, sozusagen Ihr „Wunschzettel“ sollte sehr genau angepasst werden, da sich an ihr das weitere Bauvorhaben orientiert. Was hier beschrieben wird, ist später gebaute Realität. Besonders wichtig ist das kritische Überprüfen der Baubeschreibung bei einem Fertighausanbieter.

Während der Bauphase macht es Sinn den Bausachverständigen zur Qualitätssicherung einzuschalten. Die baubegleitende Qualitätssicherung erhöht die Sicherheit und beugt Mängel und Schäden vor, indem wichtige und später nicht mehr einsehbaren Bereiche wie beispielsweise die Abdichtung in regelmäßigen Abständen kontrolliert und sowohl bildlich als auch schriftlich dokumentiert werden. Auch hier werden spätere Schäden vermieden.

Zudem können

Sie jederzeit einen Gutachter zu Rate ziehen, wenn sich im Verlauf der Bauausführung die Probleme häufen und Sie das Gefühl haben, dass sich keiner der Klärung annimmt oder die Situation den Kompetenzbereich des Architekten überschreitet.


Und auch nach Fertigstellung der Baumaßnahmen oder als Abnahmebegleitung kann der Einsatz eines Bausachverständigen sinnvoll sein, wenn sich Mängel aufzeigen oder Sie das Gefühl haben, dass Baumaßnahmen nicht zufriedenstellend ausgeführt wurden.


bottom of page